Sommer Craftwerk

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sommer Craftwerk - eine Marke der rf projekt GmbH

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Sommer Craftwerk - eine Marke der rf projekt GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächlichen Beginn der Arbeiten zustande.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Leistungsverzeichnis.
  2. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien.
  3. Der Auftragnehmer behält sich vor, Preisanpassungen vorzunehmen, wenn es zu unvorhersehbaren und nach Vertragsschluss eintretenden Preissteigerungen für Materialkosten kommt. Diese werden dem Auftraggeber nachgewiesen und in der Abrechnung berücksichtigt.
  4. Das Aufmaß erfolgt grundsätzlich vor Ort und ist für die Abrechnung maßgeblich. Mehr- oder Minderflächen sowie Mehrmengen werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
  5. Für nicht erkennbare, verdeckte Mängel oder Bauschäden (z. B. Feuchtigkeit, Schimmel) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Notwendige zusätzliche Arbeiten und Materialien werden gesondert vergütet.
  6. Leistungen anderer Gewerke liegen nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers, es sei denn, diese wurden ausdrücklich vereinbart.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle zur Ausführung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig geschaffen werden.
  2. Dazu gehören insbesondere: Zugang zu den Arbeitsflächen, gefahrloser Zugang ohne Behinderungen durch andere Gewerke, Versorgung mit Strom und Wasser, Entfernung von beweglichen Gegenständen sowie Schutz empfindlicher Objekte.
  3. Die Baustelle ist in einem Zustand zu übergeben, der eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten ermöglicht.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Abschlagszahlungen, wenn nicht anders im Angebot vereinbart, können entsprechend dem Baufortschritt verlangt werden (§ 632a BGB).
  3. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
  4. Für Zahlungsfristen gilt, dass diese nicht unangemessen lang sein dürfen. Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen nach Empfang der Gegenleistung bzw. der Rechnung gelten als unangemessen lang und sind unwirksam.
  5. Für Überprüfungs- und Abnahmefristen gilt eine Dauer von maximal 15 Tagen als angemessen. Längere Fristen sind nach § 308 Nr. 1b BGB unwirksam.
  6. Anfahrts-, Liefer- und Parkkosten werden, sofern nicht anders vereinbart, gesondert in Rechnung gestellt.

§ 6 Ausführungsfristen und Verzug

  1. Angaben zu Ausführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände verlängert sich die Ausführungsfrist angemessen.
  3. Kommt der Auftragnehmer in Verzug, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadensersatz geltend machen. Dieser ist auf 5 % des Auftragswertes begrenzt, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 7 Auftragsstornierung

  1. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung ist eine Stornierung des Auftrages nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich.
  2. Im Falle einer Stornierung hat der Auftraggeber 30 % der Auftragssumme als pauschalierten Schadensersatz zu zahlen. Zusätzlich sind die Kosten für bereits bestelltes oder erworbenes Material zu erstatten, soweit dieses nicht kurzfristig bei anderen Aufträgen verwendet werden kann.
  3. Ebenso werden Arbeitszeiten in Rechnung gestellt, wenn Mitarbeiter aufgrund der Stornierung nicht mehr kurzfristig anderweitig eingesetzt werden können.

§ 8 Abnahme, Reinigung und Gewährleistung

  1. Die Abnahme der Leistungen erfolgt nach Fertigstellung. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme trotz Mangelfreiheit, gilt die Leistung als abgenommen.
  2. Die Baustelle wird nach Abschluss der Arbeiten besenrein übergeben. Eine weitergehende Endreinigung obliegt dem Auftraggeber.
  3. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 634 ff. BGB).
  4. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zwei Nachbesserungsversuche vorzunehmen, bevor weitere Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können.

§ 9 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ("Kardinalpflichten"), und zwar beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Materialien und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 11 Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Einwilligung, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich.

§ 12 Online-Streitbeilegung / Verbraucherstreitbeilegung

  1. Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
  2. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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