Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sommer Craftwerk - eine Marke der rf projekt GmbH
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Sommer Craftwerk - eine Marke der rf projekt GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächlichen Beginn der Arbeiten zustande.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Leistungsverzeichnis.
- Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien.
- Der Auftragnehmer behält sich vor, Preisanpassungen vorzunehmen, wenn es zu unvorhersehbaren und nach Vertragsschluss eintretenden Preissteigerungen für Materialkosten kommt. Diese werden dem Auftraggeber nachgewiesen und in der Abrechnung berücksichtigt.
- Das Aufmaß erfolgt grundsätzlich vor Ort und ist für die Abrechnung maßgeblich. Mehr- oder Minderflächen sowie Mehrmengen werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
- Für nicht erkennbare, verdeckte Mängel oder Bauschäden (z. B. Feuchtigkeit, Schimmel) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Notwendige zusätzliche Arbeiten und Materialien werden gesondert vergütet.
- Leistungen anderer Gewerke liegen nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers, es sei denn, diese wurden ausdrücklich vereinbart.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle zur Ausführung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig geschaffen werden.
- Dazu gehören insbesondere: Zugang zu den Arbeitsflächen, gefahrloser Zugang ohne Behinderungen durch andere Gewerke, Versorgung mit Strom und Wasser, Entfernung von beweglichen Gegenständen sowie Schutz empfindlicher Objekte.
- Die Baustelle ist in einem Zustand zu übergeben, der eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten ermöglicht.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Abschlagszahlungen, wenn nicht anders im Angebot vereinbart, können entsprechend dem Baufortschritt verlangt werden (§ 632a BGB).
- Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
- Für Zahlungsfristen gilt, dass diese nicht unangemessen lang sein dürfen. Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen nach Empfang der Gegenleistung bzw. der Rechnung gelten als unangemessen lang und sind unwirksam.
- Für Überprüfungs- und Abnahmefristen gilt eine Dauer von maximal 15 Tagen als angemessen. Längere Fristen sind nach § 308 Nr. 1b BGB unwirksam.
- Anfahrts-, Liefer- und Parkkosten werden, sofern nicht anders vereinbart, gesondert in Rechnung gestellt.
§ 6 Ausführungsfristen und Verzug
- Angaben zu Ausführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände verlängert sich die Ausführungsfrist angemessen.
- Kommt der Auftragnehmer in Verzug, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadensersatz geltend machen. Dieser ist auf 5 % des Auftragswertes begrenzt, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 7 Auftragsstornierung
- Nach schriftlicher Auftragsbestätigung ist eine Stornierung des Auftrages nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich.
- Im Falle einer Stornierung hat der Auftraggeber 30 % der Auftragssumme als pauschalierten Schadensersatz zu zahlen. Zusätzlich sind die Kosten für bereits bestelltes oder erworbenes Material zu erstatten, soweit dieses nicht kurzfristig bei anderen Aufträgen verwendet werden kann.
- Ebenso werden Arbeitszeiten in Rechnung gestellt, wenn Mitarbeiter aufgrund der Stornierung nicht mehr kurzfristig anderweitig eingesetzt werden können.
§ 8 Abnahme, Reinigung und Gewährleistung
- Die Abnahme der Leistungen erfolgt nach Fertigstellung. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme trotz Mangelfreiheit, gilt die Leistung als abgenommen.
- Die Baustelle wird nach Abschluss der Arbeiten besenrein übergeben. Eine weitergehende Endreinigung obliegt dem Auftraggeber.
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 634 ff. BGB).
- Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zwei Nachbesserungsversuche vorzunehmen, bevor weitere Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können.
§ 9 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ("Kardinalpflichten"), und zwar beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Materialien und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 11 Datenschutz
- Der Auftragnehmer erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Einwilligung, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich.
§ 12 Online-Streitbeilegung / Verbraucherstreitbeilegung
- Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
- Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.